5 Durch die Kammer zu überprüfen sind die angefochtenen Punkte Ziff. III.1. (Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten), Ziff. III.2. (Anordnung einer Landesverweisung von 6 Jahren) sowie Ziff. VI.5. (Ausschreibung im Schengener Informationssystem) und Ziff. V. (Verurteilung zur Bezahlung einer Genugtuung). Neu zu befinden ist auch über Ziff. III.3. (Verurteilung zu den anteilsmässigen, auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten) und Ziff.