4. Die Honorare der amtlichen Verteidigerin und der unentgeltlichen Rechtsbeiständin seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135, 138 StPO). Fürsprecherin D.________ schliesslich stellte namens und im Auftrag der Strafund Zivilklägerin die folgenden Anträge (pag. 1419 f.): 1. Der Beschuldigte A.________ sei zu verurteilen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen am 20.10.2018 in F.________ zum Nachteil von C.________. 2. Er sei gestützt auf diese Schuldsprüche zu einer gerichtlich zu bestimmender Sanktion zu verurteilen.