2. hinsichtlich des Freispruchs von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich mehrfach und teilweise versucht begangen am 20. Oktober 2018 in F.________ z.N. von C.________ unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten in der Höhe von zwei Dritteln der auf A.________ entfallenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 3. als verfügt wurde, dass der beschlagnahmte Stein bei den Akten belassen werde. II. A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten schweren Körperverletzung begangen am 20. Oktober 2018 in F.________ z.N. von C.________, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen