3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 22. November 2021, sowie ein aktualisierter ergänzender Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung, datierend vom 30. November 2021, eingeholt (pag. 1217 und pag. 1225 ff.). Auch bei den Einwohner- und Spezialdiensten der Stadt G.________ wurden Unterlagen über den Beschuldigten ediert (pag. 1360 ff.). Fürsprecherin B.__