1002, Ziff. V des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und traf die weiteren Verfügungen (pag. 1002, Ziff. VI des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Am 17. Dezember 2020 erfolgte hinsichtlich der für den Schuldspruch einschlägigen Gesetzesartikel eine Urteilsberichtigung (pag. 1010.1 ff.).