III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter wurde gegen den Beschuldigten eine Landesverweisung von 6 Jahren ausgesprochen und ihm die auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 8'353.15 (exkl. der anteilsmässigen Kosten der amtlichen Verteidigung sowie der unentgeltlichen Vertretung der Straf- und Zivilklägerin) zur Bezahlung auferlegt (pag. 1000, Ziff. III.2 und III.3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).