II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schuldig erklärt wurde der Beschuldigte demgegenüber der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 20. Oktober 2018 in F.________ z.N. der Strafund Zivilklägerin, und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wobei für eine Teilstrafe von 15 Monaten der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde (pag. 999, Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).