I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter wurde der Beschuldigte freigesprochen von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich mehrfach und teilweise versucht begangen am 20. Oktober 2018 in F.________ z.N. von C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin), unter Auferlegung von zwei Drittel der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 16'706.25 (Gebühren und Auslagen, exkl. der anteilsmässigen Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten und der unentgeltlichen Verbeiständung der Straf- und Zivilklägerin) an den Kanton Bern (pag. 998, Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).