1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) vom 28. November 2019 wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz, angeblich begangen am 20. Oktober 2018 in F.________, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 lit. a StPO ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt (pag. 998, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).