Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt E.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz mit CHF 14'955.05. A.________ hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende ausgerichtete amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 12'711.80 (85 % der gesamten Entschädigung von CHF 14'955.05) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.________ die darauf entfallende Differenz von CHF 3'116.35 zwischen 85 % der amtlichen Entschädigung und 85 % des vollen Honorars zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).