4. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 63 5. Zur Bezahlung von 85 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 14'829.80, ausmachend CHF 12'605.35. Die auf die Freisprüche gemäss Ziff. II hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'224.45 (15 % von CHF 14'829.80) werden vom Kanton Bern getragen.