57 ung bei Sexualdelikten von CHF 10‘000.00 bis CHF 20‘000.00 noch weitaus schlimmere Tathandlungen denkbar sind. Insbesondere zeugen vorliegend die sexuellen Handlungen an sich nicht von einer ganz besonderen Perversion des Täters, sie verursachten bei der Privatklägerin jedoch klarerweise Angst, Ablehnung und teilweise auch Schmerzen. Der Beschuldigte hat zwar auch Gewalt ausgeübt, ohne dabei aber in rohe Brutalität zu verfallen.