2019, N. 27 ff. zu Art. 66a StGB). Angesichts der Tatvorwürfe, der Häufigkeit der Taten, der Höhe der Freiheitsstrafe und des Verschuldens erachtet die Kammer – wie von der Vorinstanz angenommen – eine Landesverweisung für die Dauer von zehn Jahren als angemessen. 29.5 Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) Die Kammer hat beim Aussprechen einer Landesverweisung auch zu prüfen, ob im Weiteren eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem zu erfolgen hat (BGE 146 IV 172 E. 3.2.5).