Die zwangsweise Rückführung in die Türkei ist zurzeit zwar noch nicht möglich, weil das in den Jahren 20016/2017 ausgehandelte Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei bis heute immer noch nicht unterzeichnet werden konnte. Eine freiwillige Rückreise ist für den Beschuldigten jedoch jederzeit möglich. Es kann denn auch nicht sein, dass das Aussprechen einer obligatorischen Landesverweisung davon abhängig gemacht werden kann, ob die beschuldigte Person freiwillig in ihr Heimatland zurückkehrt oder sich der Landesverwei-