Gegenüber der Vorinstanz führte er zusätzlich zur (verjährten) Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten und als Begründung für die von ihm gesamthaft erwartete Haft in der Türkei von «wohl so 40-50 Jahren» aus, er müsste wegen Facebookposts, welche er erstellt habe, sicher ein Jahr ins Gefängnis. Es herrsche keine Gerechtigkeit dort, keine Meinungsfreiheit (pag. 419 Z. 33 ff. und pag. 420 Z. 1 f.). Vor der Kammer machte er geltend, eine Rückkehr in die Türkei wäre sein Tod, in seinem Alter. Zudem müsste er mindestens 20-30 Jahre ins Gefängnis. Er habe Sachen auf Facebook gepostet, er glaube, er würde deswegen bestraft.