Die vorliegenden Schuldsprüche betreffen in erster Linie Sexualdelikte. Mit den wiederholt schweren Übergriffen hat der Beschuldigte unter Beweis gestellt, dass er die sexuelle Integrität seiner damaligen Ehefrau in nichts respektierte. Die Verwerflichkeit eines solchen Vorgehens ist gesteigert. Insgesamt besticht das Verhalten des Beschuldigte durch die Häufigkeit seiner Delinquenz und vor allem auch durch seine Uneinsichtigkeit. So wurde er für all die sexuellen Delikte vorliegend letztendlich denn auch zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Handlungen verstossen