Über den Inhalt des Urteils, namentlich die Sanktion ist dem Gesuch nichts zu entnehmen. Dem Leumundsbericht vom 12. April 2022 kann entnommen werden, dass der Beschuldigte angab, er sei mit besagtem Urteil zu drei Jahren und neuen Monaten Haft verurteilt worden (pag. 765). Die rechtskräftigte Haftstrafe dürfte heute, wie die Vorinstanz treffend ausführte, verjährt sein. Auch sonst dürfte die Republik Türkei dank ihren Bestrebungen, sich der EU anzunähern, in ihrer Menschenrechtssituation zwar nicht optimal, so doch