von der Polizei mitgenommen worden, er selber sei noch zwei Tage im Haus geblieben mit Polizeibeamten, die dort eine Art Falle hätten stellen wollen für eventuelle Besucher. Nach zwei Tagen sei auch er auf den Polizeiposten gebracht worden, wo er bis zum 20. März 1993 geblieben sei. Der Staatsanwalt habe gegen ihn die U-Haft verfügen wollen, doch ein Richter habe seine Freilassung beschlossen. 1996 sei dann das Urteil ergangen, welches 1998 vom Kassationshof bestätigt worden sei. Er führte weiter aus, er sei weder Organisationsmitglied noch ein Aktivist.