27. Fazit Der Beschuldigte wird damit verurteilt: - zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten. Die Polizeihaft von einem Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet; - zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt; - zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 47 V. Landesverweisung