45 pressionen gehabt, diese seien aber nicht so schlimm gewesen. Auch habe er noch Kopfschmerzen (pag. 789 Z. 24 ff. und pag. 790 Z. 14 ff.). Dem Strafregisterauszug vom 20. April 2022 ist ein Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Oktober 2012 wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung zu entnehmen. Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 20.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 100.00 (pag. 771).