Nach einem Jahr habe sie eine Wohnung gefunden und sei ausgezogen. Der Beschuldigte habe sich dann von ihr scheiden lassen wollen, sie sei aber nicht darauf eingegangen und sie hätten die Wartefrist von zwei Jahren abwarten müssen. Während dieser Zeit habe sie immer wieder Geld, Essen und dergleichen von ihm verlangt. In der Schweiz habe er zuerst kurze Zeit in AU.________ (Ort) gelebt, dann in AV.________ (Ort) und schlussendlich in AD.________ (Ort), wo er nun seit ca. 20 Jahren lebe. In der Schweiz pflege er einen guten Kontakt zu seiner Tochter AR.________, welche 25 Jahre alt sei. Auch zu ihrem Freund habe er eine gute Beziehung. Zu seinem Stiefsohn habe er nur wenig Kontakt.