Sie hätten den Beschuldigten wegen Gehilfenschaft zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er sei jedoch für zwei Jahre untergetaucht und dann in die Schweiz geflohen. Zuvor habe er sich noch von seiner Frau geschieden. Er habe in der Türkei eine Frau kennengelernt und mit ihr zusammen habe er eine Tochter. Als er ca. 42 Jahre alt gewesen sei, seien sie zu viert in die Schweiz geflüchtet; seine Freundin, die gemeinsame Tochter AR.________, ein Sohn von der Freundin und er. Nach drei Jahren und drei Monaten in der Schweiz sei er als Flüchtling anerkannt worden. Seine Tochter sei eingebürgert und arbeite heute in der Schweiz bei einer Apotheke.