Gemäss Strafregister sei er in der Schweiz wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung verurteilt worden zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 20.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von CHF 100.00. Der Beschuldigte sei somit vorbestraft und zwar teilweise sogar einschlägig. Da diese Vorstrafe aber nun schon längere Zeit zurückliege und im vorliegenden Verfahren insbesondere die Sexualdelikte im Zentrum stünden, wertete die Vorinstanz diese als neutral. Zum Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren hielt die Vorinstanz fest, dass der Beschuldigte sich korrekt verhalten habe.