42 gendzeit würden sich keine finden lassen. Die Vorinstanz bewertete daher das Vorleben des Beschuldigten als neutral. Im Betreibungsregister sei der Beschuldigte mit zwölf nicht getilgten Verlustscheinen aus den letzten 20 Jahren in der Höhe von insgesamt CHF 128'128.30 verzeichnet. Gemäss Strafregister sei er in der Schweiz wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung verurteilt worden zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 20.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von CHF 100.00.