24. Täterkomponenten Die Vorinstanz ging davon aus, dass der Beschuldigte am 1. Januar 1956 in AL.________ / Türkei geboren sei. Zusammen mit seinen drei Geschwistern sei er bei seinen Eltern in AM.________ / Türkei aufgewachsen. Sein Vater sei Geschäftsmann gewesen und seine Mutter Hausfrau. Der Beschuldigte habe seine Verhältnisse als normal bezeichnet. Bis zur zweiten Klasse habe er die Sekundarschulde in der Türkei besucht, habe dann seinem Vater, der Grosshändler von Gemüse und Früchten gewesen sei, geholfen. Daraufhin sei er ins Militär und habe danach ebenfalls als Grosshändler gearbeitet.