41 23. Busse Nach den VBRS-Richtlinien wird der Täter mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft, der den Geschädigten in einer Nacht oder mehreren (aber wenigen) Nächten insgesamt fünf bis zehn Mal anruft. Der Beschuldigte rief die Privatklägerin wiederholt an. Dies tat er gemäss Anruflisten seiner Mobiltelefone während des Tages und mindestens zweimal in der Nacht an. Angesichts der Häufigkeit der Anrufe erachtet die Kammer hierfür eine Busse von CHF 300.00 angemessen.