Diese Einschätzung ist ernüchternd. Daraus folgt, dass die Privatklägerin unter den gesamten Umständen und dem Druck des Beschuldigten, dem sie während zumindest eines Teils der Ehe ausgesetzt war, sehr gelitten und sich deswegen auch in ärztliche Behandlung begeben hat. Die Gesamtsituation war und ist für sie sehr belastend. Weiter festzustellen ist, dass der Beschuldigte nebst seiner körperlichen Überlegenheit auch Gewalt gegenüber der Privatklägerin einsetzte. Dabei nahm er auf die Befindlichkeiten und die Gesundheit seiner Ehefrau keine Rücksicht.