Der ordentliche Strafrahmen reicht theoretisch von drei Tagessätzen Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Schwerstes Delikt innerhalb der Deliktsgruppe der Drohungen ist die Drohung im Dezember 2016 / Anfangs 2017, bei welcher der Beschuldigte die Privatklägerin an den Haaren zog, ihr ein Messer an den Hals hielt und sagte, er werde sie töten, wodurch er sie in Angst und Schrecken versetzte (Ziff. 3.1. der Anklageschrift).