38 stimmung mit der Vorinstanz alle drei Vorfälle als ungefähr «gleichwertig»: Es lässt sich keiner der drei Vorfälle als schwerer oder leichter einstufen. Daher ist für einen der Vorfälle eine Einsatzstrafe zu bestimmen. Es wird von der ersten Vergewaltigung Ende 2016 als erstes Delikt ausgegangen. Danach sind die weiteren Vergewaltigungen sowie die vier sexuellen Nötigungen zu asperieren. Für die drei Drohungen wäre es je einzeln nicht angezeigt, Freiheitsstrafen auszusprechen.