190 Abs. 1 StGB); - Drohung, mehrfach begangen in drei Fällen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 180 StGB); - Missbrauch einer Fernmeldeanlage, mehrfach begangen, bedroht mit Busse (Art. 179septies StGB). 17.2 Strafart und Strafrahmen Für die vier sexuellen Nötigungen und die drei Vergewaltigungen kommen von vorn herein für sich betrachtet nur je Freiheitsstrafen in Frage. Das schwerste Delikt ist abstrakt betrachtet auf Grund der Strafandrohung die Vergewaltigung. Der ordentliche Strafrahmen reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.