30 gebe es keine Hinweise über Akzentuierung seiner Persönlichkeitsmerkmale von Instabilität bezüglich der eigenen Identität, impulsiven Handlungen, Neigungen zu Ausbrüchen von Gewalt mit Selbst- und Fremdbeschädigung. Dieser Betrachtung an die Verteidigung gerichtet, welche auf Grund der zielgerichteten Beurteilung bereits Fragezeichen aufwirft, sind die höchst aggressiven, gewaltzeichnenden und unkontrollierten SMS des Beschuldigten entgegenzuhalten (pag. 27 ff.).