Im Arztbericht vom 13. Februar 2020 (pag. 358 f.) bestätigt Dr. med. AK.________ – wohl auf ausdrückliche Frage nach dem Gewaltpotential – er habe keine Anzeichen beim Beschuldigten gefunden, dass er nicht in der Lage wäre, seine Emotionen und Handlungen zu steuern. Objektiv und in den von ihm geführten psychologischen Tests