Sie werde auf Grund des schweren Verlaufs noch mehrere Jahre therapiert werden müssen, aktuell wöchentlich (pag. 446). Insofern sind die entsprechenden Behauptungen des Beschuldigten unglaubhaft und stellen für die Kammer unbegründete Gegenanschuldigungen und damit deutliche Lügensignale dar. 9.3.7 Arztzeugnis Dr. med. AK.________ vom 10. November 2016 (pag. 674) und Arztbericht Dr. med. AK.________ vom 13. Februar 2020 (pag. 358 f.) über den Beschuldigten Das Arztzeugnis vom 10. November 2016 vermag in Bezug auf die Tatvorwürfe weder Belastendes noch Entlastendes zu bestätigen (pag. 674). Im Arztbericht vom 13. Februar 2020 (pag.