Auch die Tätlichkeiten liefen damals – jedenfalls gemäss Anklageschrift – bereits und die Drohungen ebenfalls. Der Vorinstanz kann gefolgt werden, wenn sie angesichts der Therapieinhalte (seit Sommer 2017 Aufarbeitung massiver Gewalterlebnisse durch den Ehemann, Todesangst) und der Diagnosen (PTBS, schwergradige depressive Episode ohne psychotische Symptome, generalisierte Angststörung) annahm, dass es der Privatklägerin wohl gerade wegen der angefangenen Psychotherapie (erst, aber immerhin) ein Jahr später gelang, das Erlebte zur Anklage zu bringen. Bezeichnend ist, dass der Psychiater Dr. med. AJ.