betreut die Privatklägerin gemäss Bericht vom 20. Juli 2018 (pag. 30 f.) seit dem 16. Juni 2017, nach Zuweisung durch den Hausarzt (mit Bitte um dringende Behandlung) wegen zunehmender Verschlechterung ihres psychischen Zustandes. Die genannte Verschlechterung fällt in die Zeit nach der gerichtlichen und örtlichen Trennung (22. Februar 2017), der drei Vergewaltigungs- und der drei weiteren sexuellen Nötigungsvorwürfe. Auch die Tätlichkeiten liefen damals – jedenfalls gemäss Anklageschrift – bereits und die Drohungen ebenfalls.