29 würde und der Sex normal wäre und später dann aus purer Angst vor den Konsequenzen nach Verweigerung. 9.3.5 Zu den Aussagen der Zeugen AH.________ (pag. 137.1 ff.), AI.________ (pag. 137.7 ff.) und R.________ (pag. 137.15 ff.) Es kann auf die zutreffenden Zusammenfassungen und Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 522 ff.). Diese Zeugen bringen keine relevanten Erkenntnisse, soweit die Beweiskraft ihrer Aussagen infolge der freundschaftlichen Verbundenheit mit dem Beschuldigten überhaupt durchzudringen vermögen.