Diese Frustration über empfundene Ausnutzung und Untreue führte zu Abneigung und Demütigung. Dies erklärt auch seine ambivalente Haltung ihr gegenüber: einerseits will er sie «beherrschen» (auch sexuell) und sie an ihre sonstigen ehelichen Pflichten erinnern (Haushaltsführung), solange sie noch mit ihm verheiratet ist, andererseits verabscheut er sie und wird von Rachegedanken derart überrannt, dass er alles dafür tut, ihr zu schaden, d.h., sie in die Türkei abzuschieben. Auf Seiten der Privatklägerin liegen die Gründe für die Ambivalenz auf der Hand: