57 Z. 743). Wäre er tatsächlich – wie er angegeben hat – nicht mehr fähig gewesen, der Einvernahme am 19. September 2018 körperlich oder kognitiv zu folgen, hätte er dies selber oder mittels seiner Verteidigung einbringen können. Dass er dies erst anlässlich der Berufungsverhandlung vorbrachte, ist reine Schutzbehauptung. Zusammengefasst geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte es war, der die SMS an den Bruder und die Mutter der Privatklägerin schrieb. 9.3.4 Zur Eifersucht des Beschuldigten Der Beschuldigte hat offensichtlich ein massives Eifersuchtsproblem.