Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er dann auf einmal an, dass die Übersetzungen falsch seien, zudem habe er nicht alles geschrieben. Die Privatklägerin habe das Passwort seines Handys gekannt und habe so ihren Kolleginnen und Kollegen und ihrer Familie von seinem Handy aus geschrieben. 90 % der SMS habe sie geschrieben und 10 % er. Bei der polizeilichen Einvernahme vom 19. September 2018 habe er die Aussagen nicht gelesen und einfach unterzeichnet. Die Einvernahme habe so lange gedauert und um 19.00 Uhr habe er dann einfach alles unterzeichnet, aber nicht gelesen. Auf weitere Nachfrage gab er an, keine SMS versandt zu haben.