27 in AA.________ (Ort) gearbeitet und nicht in AD.________ (Ort) (pag. 410 Z. 1 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab sie an, dass sie sich im Mai nicht mehr getroffen hätten. Es sei wohl in den ersten beiden Aprilwochen gewesen, als sie sich das letzte Mal gesehen hätten (pag. 783 Z. 16 ff. und pag. 784 Z. 19 ff.). Der genaue Termin des letzten Treffens kann nicht als erstellt gelten. Gestützt auf diese Aussagen und im Zweifel für den Beschuldigten geht die Kammer davon aus, dass der letzte Kontakt spätestens Ende April 2018 stattfand.