9.3.2 Zum letzten Treffen zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten und zu den Tätlichkeiten vor der Anzeige im Jahr 2018 (Packen an den Armen und Handgelenken) Die Privatklägerin sagte bei der Polizei aus, sie habe den Beschuldigten seit Ende April [2018] nicht mehr gesehen (pag. 87 Z. 43 und pag. 105 Z. 901). Auf Anschlussfrage ergänzte sie, (auch) im Juli 2018 habe sie ihn nicht gesehen. Sie habe damals gearbeitet und habe ihn nicht gesehen (pag. 107 Z. 1011 ff.). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab sie dann an, der letzte Geschlechtsverkehr sei im Mai 2018 gewesen.