Wie bereits ausgeführt gibt es keine Hinweise und findet sich nichts in den Akten, wann sie genau davon erfahren hat, dass die (gerichtliche) Trennung nicht zu den Fällen im Asylgesetz und der Flüchtlingskonvention gehöre, nach denen die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft und der Widerruf des Asyls vorgenommen werden kann. Es ist nicht erstellt, dass sie bei Anzeigeerstattung anwaltlich über ihre Fremdenrechte aufgeklärt worden ist. Das Migrationsrecht ist anspruchsvoll, komplex und für Zivil- und Strafrechtsanwälte nicht unbedingt alltäglich. Wie ausgeführt ging selbst der Gegenwalt (Rechtsanwalt E.__