Um ihre Wohnsitzbescheinigung verlängern zu können, habe sie Urkundenfälschung begangen und ihn so gesagt als «Monster» dargestellt, damit er der Schuldige sei und sie in der Schweiz weiterleben könne. Er bitte um Anerkennung der Trennungsvereinbarung und darum, dass die Fremdenpolizei des Kantons Bern tue, «was nötig ist» (pag. 276). Der Beschuldigte ging somit ebenfalls davon aus, dass er – trotz Asyl und Flüchtlingsstatus seiner Frau – mit den nötigen Verunglimpfungen ihre Wegweisung erwirken könne. Von einem solchen Schreiben hatte die Privatklägerin Kenntnis (pag. 97 Z. 513 ff.).