Der Beschuldigte machte wiederholt geltend, die Privatklägerin habe die Vorwürfe nur erhoben, damit sie nicht in die Türkei zurückkehren müsse. Auch die Privatklägerin selber erwähnte ihre Angst vor der Rückkehr in die Türkei. Sie sagte z.B. aus, der erzwungene Analverkehr sei noch sieben bis acht Mal vorgekommen. Einige Male sei sie damit einverstanden gewesen, weil der Beschuldigte den Migrationsbehörden geschrieben habe und sie in die Türkei habe schicken wollen (pag. 97 Z. 501 f.).