Der Beschuldigte wurde bereits mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2012 wegen mehrfachen Drohungen und mehrfacher Beschimpfung, begangen über einen Zeitraum von fünf Monaten zum Nachteil der Mutter seiner Tochter (pag. 418 Z. 1 f.) zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und hatte deswegen mit Sicherheit mit der Polizei zu tun. Beim Lesen der SMS des Beschuldigten an und über die Privatklägerin (pag. 27 ff. und 104) zeichnet sich ein Bild eines jähzornigen, unkontrollierten, aggressiven, dominanten, verrohten, rachsüchtigen, eifersüchtigen und filterlosen Mannes ab, welcher auch vor Kränkungen niedrigster Art nicht zurückschreckt.