Seine Beteuerungen der eigenen Friedfertigkeit und Gesetzestreue (er könne niemandem etwas zuleide tun und habe noch nie in seinem Leben etwas gegen das Gesetz gemacht, selbst eine Rose könne er wegen seiner gewaltlosen Einstellung nicht pflücken; er könne nicht einmal einer Ameise etwas zu Leide tun; mit der Polizei habe er bis anhin nie zu tun gehabt wegen irgendetwas etc. [betreffend Polizei insb. pag. 57 Z. 775]) sind in Anbetracht der Akten nahezu grotesk. Der Beschuldigte wurde bereits mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2012 wegen mehrfachen Drohungen und mehrfacher Beschimpfung, begangen über einen Zeitraum von fünf Monaten zum Nachteil der Mutter seiner Tochter (pag.