Auch in diesem Zusammenhang fällt auf, dass der Beschuldigte nach dem Rundumschlag zwar zu Protokoll gibt, er habe psychische Krankheiten wegen seiner letzten Beziehung [mit der Privatklägerin], er leide wegen ihrem Verhalten sehr, sei dadurch sehr geprägt, die Lügen und die Schauspielerei vor Gericht hätten ihm zu denken gegeben, sie mache dies aber nur, um ihr Bleiberecht zu sichern. Davon, dass ihr Verhalten aber vor allem sein Bleiberecht gefährdet, ist nichts zu lesen. Er erwähnt irritierenderweise mit keinem Wort, dass sie mit ihrem Verhalten nun auch noch daran Schuld trage, dass er vorinstanzlich des Landes verwiesen worden sei.