Sogar die Befragung für den aktuellen Berichtsrapport vom 12. April 2022 nutzte er, die Privatklägerin in einem völlig anderen Zusammenhang (Fragen nach seinen Arbeitsstellen sowie unter dem Titel «Verschiedenes») mit einem Rundumschlag ausufernd durch den Dreck zu ziehen (pag. 766). Auch in diesem Zusammenhang fällt auf, dass der Beschuldigte nach dem Rundumschlag zwar zu Protokoll gibt, er habe psychische Krankheiten wegen seiner letzten Beziehung [mit der Privatklägerin], er leide wegen ihrem Verhalten sehr, sei dadurch sehr geprägt, die Lügen und die Schauspielerei vor Gericht hätten ihm zu denken gegeben, sie mache dies aber nur, um ihr Bleiberecht zu sichern.