Dies zeigte sich eindrücklich bei der Befragung zur Landesverweisung durch die Staatsanwaltschaft. Dabei sah er keine Probleme. Seine Zukunft sei normal und in der Schweiz, er habe gar nichts gemacht. Daher stellte er die Frage, wie man ihn da ausschaffen könne. Falls doch, wäre es sein Tod (pag. 83 Z. 769 ff.). Vor der Vorinstanz sagte er auf die Frage, was es für ihn bedeuten würde, wenn er die Schweiz verlassen müsste, er habe kein Delikt begangen, er würde dies nie machen, er mache nichts, was das Gesetz nicht erlaube. Auf erneute Nachfrage führte er aus: «wie gesagt: Das Opfer bin ich. Ich habe kein Delikt begangen».