Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte widerspricht sich oft selber, so beispielsweise mit der Aussage, wonach er nicht glaube, dass seine Frau der Gedanke an eine Ausschaffung sehr beschäftigen würde, da sie eine Person sei, die alles sehr relaxt nehme (pag. 49 Z. 371 ff.). Demgegenüber sagte er später mehrfach das Gegenteil aus, z.B., dass sie ihn angebettelt habe, sie nicht in die Türkei zurückzuschicken (pag. 65 Z. 124). Der Beschuldigte beschränkte sich auf sehr auffällige Art und Weise eben gerade nicht darauf, die Tatvorwürfe zu bestreiten, im Gegenteil.